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Auch von PV-Anlagen gehen Gefahren aus, für die der Betreiber in Anspruch genommen werden kann.
Für Betreibergesellschaften, die Anlagen auf fremden Grundstücken betreiben, sollte eine Haftpflichtversicherung obligatorisch sein.
Grunddeckung bis 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 für Vermögensschäden.
Zusatzdeckung Allmählichkeits- und Gebäudeschäden mit 250.000 Deckungssumme, höhere Summen sind möglich.
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