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D & O Versicherung
   
  Haftung des Unternehmensleiters  
 
 
 

Als Unternehmensleiter gelten
 

 
 
  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG
  • Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH
  • Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH & Co. KG
  • Vorstand und Aufsichtsrat einer AG
  • Vorstände eingetragener Vereine
 
 

Die persönliche Haftung für Unternehmensleiter ist sehr streng und wesentlich schärfer als für sonstige Mitarbeiter, und zwar unbegrenzte Eintrittspflicht mit dem gesamten Privatvermögen bei beruflichem Fehlverhalten im:
 

 

 

  • Außenverhältnis durch Dritte, wie Banken, Gläubiger, Fiskus
  • Innenverhältnis durch die Eigentümer
 
 
 
   Angebot per E-Mail anfordern  
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