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Sie leiten ein Entsorgungsunternehmen oder sind in einem Entsorgungsunternehmen beschäftigt. Diese Tätigkeit birgt mannigfaltige Risiken, nicht nur im zivilrechtlichen, sondern insbesondere auch im strafrechtlichen Bereich. Jeden Tag treffen Sie als Unternehmensleiter Entscheidungen, delegieren Aufgaben und weisen Ihre Mitarbeiter an. Auch wenn Sie sich um die Einhaltung sämtlicher Vorschriften bemühen, steht die Staatsanwaltschaft schon mit zumindest einem Bein in Ihrer Tür. Sogar ein Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter kann Ihnen zur Last gelegt werden.
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