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2. Spedition/Frachtführer
2.3 Haftpflicht-Versicherung für Frachtführer im internationalen Straßengüterverkehr
Tätigkeitsbereich Speditionsunternehmen bei Einsatz von eigenem LKW sowie Frachtführer, die Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr durchführen.
Haftungsgrundlage  
Gegenstand
der Versicherung
Die Haftung des Frachtführers im Rahmen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
Umfang des
Versicherungsschutzes
Zwingende Haftung nach der CMR, die die Haftung der Frachtführer im grenzüberschreitenden LKW-Verkehr regelt.
Gefährdungshaftung maximiert mit 8,33 SZR je kg Rohgewicht (z.Zt. ca. 10 •) bei Verlust und Beschädigung.
Bei Lieferfristüberschreitung bis zur Höhe der Fracht.
Ausschlüsse Unabwendbare Ereignisse, politische Risiken, Verschulden des Auftraggebers, natürliche Beschaffenheit des Gutes, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers usw.
Versicherungsbedingungen Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Transporten im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr (CMR-Haftpflichtversicherung).
Besonderheiten Der Abschluss der CMR-Versicherung ist freiwillig, aber in Anbetracht der Haftung nach CMR dringend erforderlich.
Verjährung 1 Jahr
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