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  Risk Management  
   
  für Speditionen und Transportfirmen  
   
  Teil A - Allgemeines  
   
  A2 - Grundlagen des Risk Managements  
     
  1. Was ist Risk Management/Schadenmanagement?  
  Unter dem Begriff Risk Management werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Schadenverhütung dienen.
Durch das Schadenmanagement werden nach Eintritt eines Schadens die direkten, indirekten, mittelbaren und unmittelbaren Kosten für Ihr Unternehmen minimiert.
 
  2. Welche Daten werden für das Risk Management benötigt?  
  Zur Festlegung eines individuell abgestimmten Risk Managements ist es notwendig, aktuelle Daten auswerten zu können:  
 
  • Fahrzeugdaten
  • Personaldaten
  • Schadensdaten
 
  Da die WIASS als Versicherungsmakler viele Aufgaben von Versicherungsgesellschaften, wie zum Beispiel Inkasso, Vertragsbearbeitung und Schadenbearbeitung/Regulierung, übernimmt, ist eine permanente zeitaktuelle Auswertung jederzeit möglich. In den Auswertungsprogrammen der WIASS werden jeweils nachts die am Vortag eingegebenen Vertrags-/Schadens- und Buchhaltungsdaten so miteinander verknüpft, dass am Folgetag aktuelle Auswertungen erfolgen können. Dies stellt einen hohen Wettbewerbsvorteil zu Mitbewerbern bzw. Versicherungsgesellschaften dar, da gerade bei Versicherungsgesellschaften die einzelnen Programmdaten meist nur monatlich oder vierteljährlich zusammen gefasst werden. Ein permanentes Risk Management ist ohne tagaktuelle Daten aber nur mit Einschränkungen möglich.

Für externe Kunden hat die WIASS Möglichkeiten geschaffen, dass über Schnittstellen die meisten Programmdaten von externer Software erkannt werden und diese durch das Auswertungssystem der WIASS verarbeitet werden können.

Bei Interessenten, die weder bei der WIASS Mandant sind, noch eine eigene Datenerfassung bisher betrieben haben, wird eine einfache, sich selbst erklärende Exceltabelle zur Datenerhebung dem Interessenten zur Verfügung gestellt (Anlage 1).
 
     
   Datenerhebung  
     
  3. Wie können die Kosten eines Unfalls minimiert werden?  
  -Anwaltshotline  
  Jeder Unfall bedeutet für alle Beteiligten eine Stresssituation. Aus diesem Grund werden vielfach Informationen nicht ausgetauscht, die zu einer zügigen Schadensbearbeitung notwendig sind. Außerdem werden Schuldanerkenntnisse geleistet, die den Versicherungsschutz in Frage stellen.

Aus diesem Grund bietet die WIASS über ihre beteiligten Anwälte eine Rechtsanwaltshotline an, die 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr geschalten ist. Hier kann jeder Fahrer eines Unternehmens, welches über die WIASS versichert ist, im Schadensfall Rat einholen. Vom Fahrer werden alle unfallrelevanten Daten abgefragt:
 
 
  • Name der Firma
  • PLZ, Ort
  • Telefonnummer
  • Name des Fahrers
  • Führerscheinklassen des Fahrers, gültig bis 
  • Schadensdatum und Uhrzeit
  • Schadensort
  • Schadenshergang
  • Aktenzeichen Polizei, Name, Polizeidienststelle, Telefonnummer
  • Wer wurde verletzt?
  • Wurde Alkohol festgestellt?
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners
  • Art der Beschädigung
  • Fahrzeugdaten: Kennzeichen, Alter des Fahrzeuges, Fahrzeugart, Hersteller
 
  Des Weiteren erhält der Fahrer Anweisungen bezüglich Aussagen gegenüber der Polizei oder Einschaltung von Havariekommissaren u. ä. Die Anwälte haben sich verpflichtet, die aufgenommenen Schadensdaten der WIASS innerhalb von 3 Stunden zur Kenntnis zu bringen. Sollte sich der Unfall Nachts ereignet haben, hat die WIASS spätestens bis 10.00 Uhr des Folgetages Kenntnis darüber.  
  -Aktive Schadensbearbeitung  
  Je länger die Schadensbearbeitung dauert, um so teuerer wird der Schaden. Die Ursachen hierfür sind, dass die Geschädigten bei einer schleppenden Schadenbearbeitung Hilfe bei einem Anwalt einholen bzw. Mietwagen nutzen. Um diesem vorzubeugen, werden die Geschädigten schnellstmöglich nach Schadenseintritt angerufen und bei eindeutiger Rechtslage alles dafür getan, damit der Schaden so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.   
  -Quotelung   
   Sofern allerdings eine Mitschuld des Gegners festzustellen ist, wird konsequent eine Quotelung des Schadens betrieben. Da die Reduzierung der Schadenshöhe für den Unternehmer gleichzeitig auch eine Minderung der Erhöhung der Versicherungsprämie bedeutet, kommt diesem Punkt besondere Bedeutung bei. Viele Versicherungsgesellschaften können gerade bei kleineren Schäden aus Kostengründen eine Teilung der Ansprüche in letzter Konsequenz nicht betreiben. Aus diesem Grund wird meist - zum Leidwesen der Flottenbetreiber - die volle Schadenshöhe bezahlt (ausgehend von der höheren Betriebsgefahr).  
  -Video-Schadensbegutachtung   
  Erstmalig auf der Internationalen Automobilausstellung 2000 in Frankfurt stellte die WIASS ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der DEKRA, dem DAT - Deutsche Automobil Treuhand GmbH - und Mercedes-Benz vor. Hierbei erfolgt eine Video-Schadensbegutachtung, indem der Werkstattmeister das beschädigte Fahrzeug filmt und dieses Datenmaterial online zur DEKRA weitergeleitet wird. Somit kann bei kleineren Schadensfällen kostengünstig und äußerst schnell Reparaturkostenfreigabe erteilt werden, wodurch sich die Standzeiten der Nutzfahrzeuge in der Werkstatt verringern.  
  -DSN Schadennetz  
  Selbstverständlich verfügt die WIASS über die Möglichkeit der Übermittlung, Weiterbearbeitung und Weiterleitung von Online-Gutachten der DEKRA. Auch hier ist wiederum eine effektivere Arbeitsweise gegenüber den meisten Mitbewerbern möglich.  
 
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