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Risk Management |
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für Speditionen und Transportfirmen |
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Teil B - Schulungsinhalte |
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B2 - Fahreranweisungen |
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-Gesundheit (Alkohol, ausgeschlafen etc.) |
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- Auch wenn es noch so banal klingt, eine ständige Sensibilisierung der Fahrer hierzu ist notwendig
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-Sehgewohnheiten |
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- Jährliche kostenlose Tests zum Sehvermögen für die Fahrer kosten dem Unternehmen relativ wenig, verhindern aber unter Umständen tragische Schadensfälle. Vom Betroffenen wird der schleichende Verlust der Sehkraft selten selbst wahrgenommen.
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-Behördliche Auflagen |
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- Der Fahrer muss wissen, dass ein Verstoß gegen behördliche Auflagen vom Unternehmen nicht toleriert wird (Überladung, Lenkzeitüberschreitung, etc.). Sofern hier stetig vom Unternehmen Verstöße toleriert bzw. sogar gefordert werden, ist es nicht verwunderlich, wenn die Fahrer gegen andere Regeln auch verstoßen und somit sich, andere und die finanziellen Interessen des Unternehmens schädigen.
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-Rangieren |
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- Die Bitte an andere Menschen um Hilfe bei der Einweisung verhindert persönliches Leid und die finanzellen Folgen durch die sonst eventuell eintretenden Personen-/Sachschäden
- Ein Rückwärtsfahren ohne Einweiser bzw. technische Hilfsmittel ist unentschuldbar.
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-Sicherheitsabstände |
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- Auch wenn im theoretischen Fahrertraining sowie im praktischen Fahrertraining (Punkt B10) die Gefährlichkeit der Verletzung von Sicherheitsabständen dargestellt wird, sollte eine entsprechende Fahreranweisung hierzu nicht fehlen.
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-Ladungssicherung |
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- Die Fahrer müssen wissen, welche technischen Hilfsmittel zur Ladungssicherung geeignet sind. Die Fahrer haben die Pflicht, bei fehlendem oder verschlissenem Material die Verantwortlichen zu informieren und auf Abhilfe zu drängen.
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-Vermeidung Witterungsschäden |
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- Neben der Überschätzung des eigenen Fahrerkönnens sollten die Fahrer Wert auf funktionstüchtiges Material legen (Profiltiefe der Reifen, Scheibenwischergummis, etc.)
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