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  Risk Management  
   
  für Speditionen und Transportfirmen    
       
  Teil B - Schulungsinhalte    
       
       
  B7 - Unfall-(folge)-Kosten    
  Teilweise wird im Unternehmen in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) jede einzelne Kostenstelle analysiert. Eine Zuordnung zu Unfallfolgekosten ist aber meist im Unternehmen nicht möglich. Speziell für Unfallanalysegespräche (Punkt B6) sind Aussagen hierzu aber notwendig.

Indirekte Schadenkosten

Die nachfolgende Auflistung zeigt nur einige wenige indirekte Schadenkosten:

  • Arbeitszeitverlust durch Unfallaufnahme = Umsatzverluste 
  • Kosten der Schadensbearbeitung im Unternehmen
  • Stillstandszeiten des Fahrzeuges durch Werkstattaufenthalt 
  • Ausfall des Fahrers durch Verletzung - Krankengeld
  • Mehrkosten für Ersatzfahrer 
  • Wertminderung des Fahrzeuges bei einem eventuellen Verkauf
  • Imageverlust bei Absender bzw. Empfänger der Ware durch Verspätung
  • Bagatellschäden, die nicht bei der Versicherung eingereicht werden (abgefahrene Spiegel, Begrenzungsleuchten und ähnliches)
  • vieles andere mehr
   
  Bestandsaufnahmen in mehreren Frachtführerbetrieben haben gezeigt, dass sich die indirekten Schadenkosten zwischen 35 % (Betriebe mit eigener Werkstatt) bis zu 65 % (Betriebe ohne eigene Werkstatt) - bezogen auf die den Versicherern gemeldeten Schadenkosten - belaufen. Dies bedeutet, dass bei einem Unternehmen, das im Jahr durchschnittlich 100.000 € an Schadenaufwendungen hat, noch einmal 35.000 bis 65.000 € indirekte Schadenkosten gedanklich hinzuzurechnen sind, die von keiner Versicherungsgesellschaft getragen werden.     
 
   
  Gesamtschadenkosten     
  Ausgehend von durchschnittlich 70.000 € Schadenkosten ergibt sich als Zusammenfassung folgende Aufstellung:    
   
Schadenkosten, die die Versicherung reguliert und im Folgejahr als Prämienbasis heranzieht: 

 70.000 €

Zins von 65,7 % (Differenz von 116.000 € Bruttoprämie zu 70.000 € Schadenaufwand laut Punkt A1):

46.000 €

Indirekte Schadenkosten (Annahme von 50 % lt. Punkt B7):

35.000 €



Summe:

151.000 €


 
   
  In unserem Beispiel ergeben sich also aus einem durchschnittlichen Schadenaufwand von 70.000 € Kosten von 151.000 €. Dies entspricht also mehr als dem Doppelten der ursprünglichen Schadensumme.    
 
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