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Risk Management |
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für Speditionen und Transportfirmen |
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Teil B - Schulungsinhalte |
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B8 - Nach dem Unfall/Schaden |
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-Kommunikation zu Schäden im Unternehmen
- Wer hat welche Verantwortung nach Eintreten eines Schadens?
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-Stellungnahme des Fahrers
- Nach einem Schadenfall erhält der verursachende Fahrer einen Brief seines Unternehmens an die Privatanschrift mit der Bitte, sich schriftlich zu äußern, wie in Zukunft ähnliche Schadenfälle verhindert werden. Hierbei wird dem Spruch "zahlt doch die Versicherung" entgegengewirkt und das Problembewusstsein des Fahrers geschärft.
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-Unfallanalyse-Gespräch
- Es ist dringend notwendig, nach jedem (selbstverschuldeten) Unfall ein Unfallanalysegespräch zu führen. Hierbei entscheidet die richtige Strategie, ob ein Lerneffekt und somit Vorbeugung für zukünftige Fälle gegeben ist.
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-Schadenabschlussgespräch
- Dem Fahrer sollte unbedingt nach erfolgter Regulierung des Schadens die Gesamtschadenhöhe mitgeteilt werden. Verknüpft werden kann dies mit den finanziellen Auswirkungen des Schadens auf das Unternehmen (direkte Kosten, indirekte Kosten, Versicherungskosten).
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-Behandlung von Mehrfachverursachern
- Sofern hier keine Kündigung erfolgen kann, ist eine permanente Überwachung sowie eine Analyse der Ursachen erforderlich. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass bei Verursachung von mehreren Klein- und Kleinstschäden auch einmal ein Großschaden folgt, wenn die Ursachen nicht abgestellt werden.
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