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  Kurzbeschreibung Kreditversicherung
 
 
 
 
     

GEGENSTAND:

Versicherungsschutz gegen Forderungsausfälle wegen Zahlungsunfähigkeit von Kunden.

 

 

UMFANG:

Zur Versicherung werden alle Kunden mit Außenständen bzw. mit Außenständen eines bestimmten Geschäftsbereiches ab einer einheitlichen Grenze (Anbietungsgrenze) aufgegeben. Die Versicherungsgesellschaft prüft die einzelnen Kunden nach ihrer Bonität und legt jeweils eine Höchstgrenze für den Versicherungsschutz fest (Kreditlimit). Bei Bedarf können auch Kleinkunden versichert werden. Diese werden nach bestimmten Kriterien, die die Versicherungsgesellschaft vorgibt, von Ihnen selbst geprüft (unbenannte Versicherung). Nicht versichert werden Forderungen gegen Privatkunden, (Ausnahmen sind möglich), öffentlich-rechtliche Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften des Vertragsinhabers.

     
 

LEISTUNGEN:

 

Die Versicherungsgesellschaft ersetzt Ihnen im Schadenfall den größten Teil Ihres Forderungsausfalls (inkl. Umsatzsteuer). Das sind i.d.R. 70% bei Inlands- und 75% bei Auslandskunden. Den verbleibenden Teil müssen Sie selbst tragen (Selbstbeteiligung). Ihr Anteil verringert sich um die vom Staat zurückerstattete Umsatzsteuer.

 

Zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft erfolgt während der Vertragslaufzeit ein ständiger Informationsaustausch. Sie werden frühzeitig auf negative Entwicklungen einzelner Abnehmer hingewiesen. Dadurch können Forderungsausfälle verringert bzw. vermieden werden. Die Qualität Ihres Kundenstamms steigt. Sollte ein Kunde dennoch zahlungsunfähig werden, wird Sie die Versicherungsgesellschaft bzw. der Makler bei der Schadenabwicklung unterstützen.

 

 

 

KOSTEN

 

PRÄMIE:

 

Der Prämiensatz (i.d.R. in Promille angegeben) wird individuell kalkuliert. Er richtet sich im wesentlichen nach der Branche, dem Umfang der zu versichernden Außenstände, der Zahlweise Ihrer Kunden und den Forderungsausfällen in den letzten Jahren.

 

 

Als Berechnungsgrundlage für die monatliche Prämienrechnung wird die Summe der versicherten Außenstände per Ultimo eines jeden Monats herangezogen.

 

     
 

Unsere Serviceleistungen vor Ablauf der Kündigungsfrist:

 

Wir holen beim Versicherer die Prämien- und Schadenstatistiken ein und werten diese aus.

 

Wir sprechen den Vertrag daraufhin mit Ihnen durch, um insbesondere Probleme oder Rückfragen hinsichtlich offener Rückstellungen und Schäden zu klären.

 

Wir beraten Sie auf der Grundlage dieser Auswertung, ob und inwiefern Konditionen  geändert werden können und verhandeln diese im Anschluss mit dem Versicherer.

 
 

KREDITPRÜFUNGSGEBÜHREN:

Die Versicherungsgesellschaft erhebt für die Überprüfung Ihrer Kunden pro Limit und pro Versicherungsjahr eine Kreditprüfungsgebühr (z. Zt. übliche Sätze: für Inlandskunden Euro 45,- und für Auslandskunden Euro 75,-).

     
 

SONSTIGES

 

ÄUßERSTES KREDITZIEL:

 

Neben der üblichen Informationsbeschaffung über Auskunfteien und dem direkten Kontakt zu den Kunden ist das äußerste Kreditziel ein wichtiges Überwachungsinstrument in der Kreditversicherung. Hierbei wird ein Zeitraum (Beginn mit Fakturendatum) festgelegt, der sich nach den üblichen Zahlungsvereinbarungen (zzgl. einer Toleranzzeit) richtet. Wird das äußerste Kreditziel überschritten, muß jeweils eine Meldung an die Versicherungsgesellschaft erfolgen. Werden der Versicherungsgesellschaft gleichzeitig von mehreren Vertragsinhabern Kreditzielüberschreitungen gemeldet, könnte dies auf einen Liquidationsengpaß des Kunden hinweisen.

     
 

BEDINGUNGSWERK DER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN:

 

Der Inhalt des Versicherungsvertrages ist nicht starr. Er kann auf die besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten werden.

 

 
 

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