Cyberversicherung: Ein Muss für alle Unternehmen – Verschärfte Anforderungen durch NIS2-Richtlinie

Cyberversicherung: Ein Muss für alle Unternehmen – Verschärfte Anforderungen durch NIS2-Richtlinie

Posted by Mohammad Halim Hussain Zada | 9. Dezember 2024 | Allgemein

Das Thema Cyberversicherung wird immer wichtiger – unabhängig von der Größe und Art Ihres Unternehmens. Cyberangriffe nehmen stetig zu, und die damit verbundenen Risiken können Unternehmen jeder Branche und Größe erheblich schaden. Datendiebstahl, Betriebsunterbrechungen oder Hackerangriffe auf IT-Systeme können enorme Kosten verursachen und das Vertrauen Ihrer Kunden gefährden. Der passende Versicherungsschutz hilft, diese Risiken abzusichern und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Cyberangriffs zu schützen.Neu hinzugekommen ist eine verschärfte gesetzliche Regulierung auf europäischer Ebene: die NIS2-Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit), die Unternehmen künftig vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Diese EU-Richtlinie, die bis Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, erweitert den Kreis der Unternehmen, die spezielle Anforderungen an ihre Cybersicherheit erfüllen müssen.

Für welche Unternehmen gilt die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie richtet sich in erster Linie an Unternehmen aus kritischen Sektoren, die für die Versorgungssicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Diese Sektoren umfassen unter anderem:

  • Energie (z.B. Strom- und Wasserversorgung)
  • Transport und Verkehr (z.B. Logistik, Luftfahrt, Bahn)
  • Gesundheit (z.B. Krankenhäuser, medizinische Versorgung)
  • Finanzdienstleistungen (z.B. Banken, Versicherungen)
  • IT-Dienstleistungen und digitale Infrastrukturen (z.B. Rechenzentren, Internetdienstanbieter)
  • Lebensmittelproduktion und -versorgung

Im Gegensatz zur bisherigen NIS-Richtlinie betrifft die neue NIS2 nun auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs), wenn sie in kritischen Sektoren tätig sind oder als „wichtige Lieferanten“ für diese Sektoren fungieren. Auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro können unter die Anforderungen fallen, wenn sie in einem der oben genannten Sektoren tätig sind.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Die Einführung geeigneter Cybersicherheitsmaßnahmen, um die IT-Systeme zu schützen.
  • Die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb kürzester Zeit an die zuständigen Behörden.
  • Die regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheitsstrategie und der eingesetzten Technologien.

Verstöße gegen diese Vorgaben können nicht nur hohe Strafen nach sich ziehen, sondern auch das Image Ihres Unternehmens beschädigen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Cyberversicherung: Schutz vor finanziellen Folgen

Eine Cyberversicherung kann dabei helfen, die finanziellen Risiken, die durch einen Cyberangriff oder einen IT-Ausfall entstehen, zu minimieren. Sie bietet Schutz vor den direkten Kosten, wie:

  • Wiederherstellung der IT-Infrastruktur
  • Forensische Untersuchungen
  • Betriebsunterbrechungen
  • Haftpflichtansprüche Dritter (z.B. Datenschutzverletzungen)

Auch Beratungsleistungen im Rahmen der Krisenbewältigung, wie IT-Sicherheitsberatung oder PR-Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, sind oft Bestandteil der Police.

Gerade in Zeiten zunehmender regulatorischer Anforderungen und wachsender Cyberbedrohungen ist der richtige Versicherungsschutz unverzichtbar. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Cyberversicherung zu Ihrem Unternehmen passt und wie Sie Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen optimal ergänzen können.

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