FAQ

WAS MACHT EIGENTLICH EIN VERSICHERUNGSMAKLER? EVB? EINE UNTERVERSICHERUNG?

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen

Versicherungsmakler sind keine Verkäufer der Versicherungsgesellschaften, sondern kaufen für ihre Kunden maßgeschneiderten Versicherungsschutz dort ein, wo es auf Dauer optimale Vertragsbedingungen gibt. Wir sind Ihr kompetenter Berater, der Sie mit fundierten, umfassenden Informationen aus einem Spezialgebiet versorgt und dabei vorbehaltlos auf Ihrer Seite steht.

Risikoanalyse/-optimierung und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse ist meist der Auftakt der Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler. Unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Tätigkeitsfelder und Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren vorgesorgt werden muss und ob eine Versicherung dafür die angemessene Form ist bzw. ob die bestehende(n) Versicherung(en) zweckmäßig sind. Hauptziel der Analyse ist es, sicherzustellen, dass nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig versichert wird.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung ist eine typische Dienstleistung des Versicherungsmaklers. Wo immer es möglich ist nehmen wir Einfluss auf den Inhalt der Policen zu Ihren Gunsten. Ebenso vereinbaren wir risiko- und marktgerechte Prämien. Die Konditionen müssen rundum stimmen.

Dokumentation

Seit 1. Januar 2008 verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvermittler zu einer Dokumentation der Beratung in Textform. Darin muss selbst für Dritte verständlich sein, welche Wünsche ein Kunde geäußert hat, welcher Rat ihm gegeben wurde und warum. Die Dokumentation verursacht zwar einen bürokratischen Mehraufwand, hat aber für alle Beteiligten den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen jederzeit nachvollzogen werden können.

Unabhängigkeit

Da der Versicherungsmakler nicht an bestimmte Versicherer gebunden ist, wird er die verschiedenen Risiken unter Umständen bei verschiedenen Gesellschaften platzieren. Auswahlkriterien sind in erster Linie die jeweils gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit des Anbieters, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie der Ablauf der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen. Bei seiner Auswahl berücksichtigt der Versicherungsmakler nur Versicherer, die der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegen.

Betreuung und Verwaltung

Die Betreuung des Versicherungsmaklers endet keinesfalls mit der Beurteilung der Risiken und der Platzierung der Versicherungen. Auch danach sorgen wir für die nötige Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse. Das entlastet unsere Kunden weitgehend von zeitraubenden Abwicklungs- und Verwaltungsarbeiten. Darüber hinaus sind wir Berater in allen Fragen betrieblicher und privater Risiken.

Begleitung bei Schäden

Auch ein Makler kann – trotz Beratung im Schadenverhütungs-Bereich – Schäden nicht verhindern. Ist jedoch ein Schaden eingetreten, vertreten wir Ihre Interessen. Wir verhandeln mit den Versicherern, suchen – sofern angebracht – Sachverständige aus und wickeln für Sie den Schaden bis zur Entschädigung ab.

Internationale Kompetenz

Der individuelle Versicherungsbedarf verändert sich immer wieder. Ebenso sind die nationalen und internationalen Versicherungsmärkte in ständigem Wandel. Den sich daraus ergebenden Anforderungen sind wir auch dann gewachsen, wenn sich im Einzelfall die Notwendigkeit einer globalen Sichtweise ergibt. Durch unsere Verbindungen zu den relevanten Märkten stehen wir Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Risiken und der Lösung Ihrer Versicherungsprobleme mit Rat und Tat zur Seite.

Versicherungsvertreter vertreten schon dem Namen nach die Interessen und die Produkte nur einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Ein Versicherungsmakler hingegen vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

Die Form und der Umfang der Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Mandanten wird durch den Abschluss eines Maklervertrags festgehalten. Diese Maklervollmacht legitimiert uns als Interessenvertreter auch im Außenverhältnis. Der Maklervertrag regelt Rechte, Pflichten, Haftung sowie Datenschutzvorschriften.

Die Kosten des Versicherungsmaklers werden durch die Courtage der Versicherungsgesellschaften gedeckt. Die Courtagekosten sind in der Regel fest in die Versicherungstarife eingerechnet, sodass sie von allen Versicherungsnehmern gleichermaßen getragen werden.

Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer. Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so liegt Unterversicherung vor. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadensfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der korrekten Versicherungssumme. Bitte informieren Sie uns umgehend über Veränderungen Ihrer Werte.

Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) weisen Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nach, dass das anzumeldende Fahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Bis zum Februar 2008 erfolgte dieser Nachweis in Form einer Deckungskarte in Papierform. Anstelle dieses manuellen Verfahrens wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit einem siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben eingeführt

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigen Sie für die Zulassung eines Fahrzeuges. Anhand der auf der elektronischen Versicherungsbestätigung ausgewiesenen eVB-Nummer ruft die Kfz-Zulassungsstelle die erforderlichen Versicherungsdaten bei Zulassung eines Fahrzeuges elektronisch ab. Nach Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeuges.

Die eVB-Nummer können Sie bei unserem Team der Kfz-Abteilung per Mail oder telefonisch anfordern.

Für Kfz-Flotten bieten Versicherungsgesellschaften sogenannte Dauer-Versicherungsbestätigungen (Dauer-eVB) an. Mit einer Dauer-eVB können mehrmals und zeitlich unbegrenzt Fahrzeuge zugelassen werden. Dies bedeutet, dass für künftige Zulassungen keine einzelnen elektronischen Versicherungsbestätigungen erforderlich sind, sondern stets die Dauer-Versicherungsbestätigung verwenden kann.

Eine Dauer-eVB ist unbefristet gültig. Ein Widerruf erfolgt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (Kündigung des Kfz-Flottenvertrages).